Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

1 Dauer des Vertrages/Kündigung

 

         1)    Der Vertrag wird unter Angabe einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten geschlossen.

 

         2)    Nach Ende der Laufzeit verlängert sich der Vertrag    automatisch um weitere 3 Monate,  soweit er nicht sechs Wochen vor Beginn des letzten Vertragsmonats gekündigt wird.

               Die Kündigung hat durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang beim Empfänger maßgebend.

 

         3)    Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

 

2 Leistung

 

         1)    Grundlage ist das schriftlich formulierte Angebot, das ein Leistungsverzeichnis nach Absprache beinhaltet.

 

         2)    rein+raum verpflichtet sich, die definierten Leistungen vereinbarungsgemäß zu erbringen.

               Die Werterhaltung und Wertsicherung erfolgt

                durch Umsetzung des aktuellen Stands der    

                Technik.

 

         3)    Der Auftraggeber sorgt durch freie Zugänglichkeit des Arbeitsbereiches dafür, dass die Leistung vereinbarungsgemäß erbracht werden kann.

 

         4)   Eine nicht erbrachte Leistung durch Verschulden 

               des AG kann nicht zu einer Kürzung der              

               Monatspauschale führen

 

         5)  Der AN hat die Möglichkeit eine durch sein  

              Verschulden nicht erbrachte Leistung am gleichen 

              Tag nachzureinigen, andernfalls kann ein

              angemessener Teil der Monatspauschale

              einbehalten werden

 

3 Leistungsänderung, -erweiterung

 

Änderungen des Leistungsumfang bedürfen der Schriftform und sind spätestens 14 Tage vor Monatsende anzuzeigen.

               Sie gelten als Ergänzung zum Dienstleistungsvertrag.   

 

          2)   Einmalige bzw. turnusmäßige Sonderleistungen sind separat zu vereinbaren und zu vergüten.

 

 

4 Lagerung von Material und Geräten

 

          1)   rein+raum stellt bzw. beschafft die zur Ausführung der Dienstleistung notwendigen Materialien und Geräte.

 

          2)   Der Auftraggeber stellt geeignete Räumlichkeiten zur Lagerung und Verwahrung der eingesetzten Materialien und Geräte zur Verfügung.

                Er stellt Wasser und Strom zur Verfügung.

 

 

5 Haftung

 

          1)   rein+raum haftet für Personen- und Sachschäden, die nachweislich durch ihn oder sein Personal bei der Erfüllung der vertragsgegenständlichen Aufgaben schuldhaft verursacht und innerhalb von drei Tagen schriftlich gemeldet wurden.

 

2)   Die Haftung des Auftragnehmers ist wie folgt begrenzt:

               €     3.000.000,00   für Personenschäden

               €     3.000.000,00   für Sachschäden

               €     3.000.000,00   für Vermögensschäden

               €     3.000.000,00   für Schlüsselschäden

               €     3.000.000,00   für Bearbeitungsschäden

               €     3.000.000,00   für Umweltschäden.

 

         3)    rein+raum verpflichtet sich, die gesetzlichen

               Unfallverhütungsvorschriften zu beachten und

               das Personal entsprechend zu belehren.

 

 

6 Zahlung

 

         1)    Die Rechnung ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen einem Konto der rein+raum GmbH                gutzuschreiben.

 

         2)    Bei Ermächtigung zur Lastschrift im Bankeinzugsverfahren werden für die Unterhaltsreinigung auf den Rechnungsendbetrag  der Monatspauschale 2,0 % Skonto gewährt.

 

         3)    Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind ab Fälligkeitsdatum ohne Mahnung Verzugszinsen in Höhe von  2,0% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank vereinbart.

 

 

7 Preise/Tarife

 

          1)   Bei Änderungen der Tariflöhne, Sozialbeitragsleistungen und sonstiger gesetzlicher Mehrleistungen am Lohn oder der Mehrwertsteuer erfolgt eine entsprechende Änderung der vereinbarten Vergütung.

               Die Änderung tritt mit dem Tag der Wirksamkeit der vorgenannten Mehrleistungen in Kraft. Eine entsprechende Information an den Auftraggeber hat mindestens 4 Wochen vorher zu erfolgen.

 

          2)   Sollte über die Anpassung der Vergütung keine

               Einigung erzielt werden können, so sind beide Parteien berechtigt, das Vertragsverhältnis gem.

  • 1, Abs. 2, zu kündigen.

 

 

8 Schlußbestimmungen

 

          1)   Für die Vertragsparteien ist mit Vertragsunterzeichnung ein direktes und indirektes Verbot der

               Abwerbung vereinbart. Dieses Verbot gilt bis

               12 Monate nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

 

          2)   Bei Streiks werden die Vertragsparteien Maßnahmen vereinbaren, um den Vertrag zu erfüllen.

 

          3)   Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht

               getroffen.

 

          4)   Sind Bestimmungen des Vertrages unwirksam, berührt das nicht die Gültigkeit des gesamten                Vertrages.

               Eine derartige unwirksame Bestimmung ist durch eine dem wirtschaftlichen Zweck entsprechende Bestimmung zu ersetzen.

 

          5)   Gerichtsstand  ist für beide Vertragsparteien München.

 

                      rein+raum GmbH  01.01.2022

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